Coronavirus: Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit greift dieses Wochenende zum ersten Mal

Coronavirus: Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit greift dieses Wochenende zum ersten Mal

Ministerin Nonnemacher dankt allen Berufstätigen und Ehrenamtlichen, die am Wochenende länger arbeiten

Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen angesichts der Corona-Pandemie hat das für Arbeitsschutz zuständige Gesundheitsministerium vorübergehend Ausnahmen von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes in Brandenburg zugelassen. Damit wird das Verbot der Sonntagsarbeit für bestimmte Tätigkeiten und Berufsgruppen gelockert und die Möglichkeit geschaffen, die tägliche Höchstarbeitszeit auszudehnen. Die Allgemeinverfügung trat am Donnerstag in Kraft und greift an diesem Wochenende zum ersten Mal. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher dankt allen Berufstätigen und Ehrenamtlichen, die in dieser schwierigen Zeit sich im höchsten Maße für andere Menschen einsetzen, und dazu beitragen, dass die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen lebensnotwendigen Gütern sowie die gesundheitliche Versorgung sichergestellt ist.

Ministerin Nonnemacher sagte heute in Potsdam: „Ich danke allen Menschen, die rund um die Uhr im Einsatz sind, gewissenhaft und pflichtbewusst ihre Aufgaben erfüllen, ohne dabei auf die Uhr zu schauen, damit die lebenswichtigen Dinge in unserer Gesellschaft weiter funktionieren. Das sind besonders Beschäftigte in der Lebensmittelversorgung, die dafür sorgen, dass die Regale in den Supermärkten schnell wieder gefüllt werden. Hier rufe ich nochmals alle Bürgerinnen und Bürger auf, weiter Solidarität zu zeigen und auf Hamsterkäufe zu verzichten. Ich danke ausdrücklich allen Menschen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Gesundheitsämtern, Rettungsdiensten, Pflegeeinrichtungen, Polizei und Ordnungsämtern jetzt rund um die Uhr sieben Tage die Woche für die Bevölkerung da sind. Nur mit Ihrem unermüdlichen Einsatz können wir diese Krise bewältigen. Und ich danke allen Ehrenamtlichen, die jetzt überall da anpacken, wo dringend helfende Hände benötigt werden. Zum Beispiel bei der Versorgung der Menschen, die stundenlang im Stau an der deutsch-polnischen Grenze festsetzen, oder in der Nachbarschaftshilfe, wenn es darum geht, zum Beispiel Älteren beim Einkauf zu helfen.“

Laut der Allgemeinverfügung dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, die Medizinprodukte und Medikamente sowie Waren für den täglichen Bedarf wie Nahrungsmittel und Verbrauchsgüter ebenso produzieren und liefern wie Produkte, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt werden. Die Ausnahmebewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit gilt auch für die medizinische Behandlung und Versorgung einschließlich Assistenz- und Hilfstätigkeiten.

Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie zielgerichtet entgegenzuwirken, ist für unabwendbare Tätigkeiten auch eine Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ermöglicht worden. Diese ausnahmsweise Zulassung betrifft unter anderem Tätigkeiten bei Not- und Rettungsdiensten und bei den Feuerwehren, bei Polizei und Ordnungsämtern, in Krankenhäusern, Verkehrsbetrieben, Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben, in den Medien, der Landwirtschaft und Tierhaltung, im Bewachungsgewerbe oder im IT-Bereich.

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