Nach einem Zeugenhinweis wurden am Samstagmittag in einem Wäldchen neben der Bundesstraße 5 drei Cannabispflanzen aufgefunden und sichergestellt. Da es sich offensichtlich nicht um Wildwuchs handelte, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.